Die Beratungstätigkeit im psycho-sozialen Bereich in der Schule bezieht sich vor allem auf die Beratung von Schülern und Schülerinnen zur Prävention und Bewältigung von Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten und sich darin begründenden Konflikten.
Hierbei gilt für die Beratungslehrer/innen in NRW folgende Definition:
„Beratung ist zu verstehen als dialogischer Prozess des Sich-Beratens. Ziel dieses Prozesses ist die Veränderung durch Hilfe zur Selbsthilfe; Menschen erfahren Unterstützung, sich selbst zu ändern.“1
Im Beratungsgespräch geht es vor allem um die Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten der Ratsuchenden. Die Teilnahme sollte freiwillig sein.
Die gemeinsam erarbeiteten und vereinbarten Ziele werden in weiteren Gesprächen reflektiert, überprüft und als Anregung erneut in den Prozess der Beratung aufgenommen.
Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass Schule als Bildungs- und Erziehungsinstitution keinen therapeutischen Auftrag hat und Lehrer keine Therapeuten sind.
Die Grenzen zwischen Erziehung, Beratung und Therapie müssen dabei erkannt und jederzeit gewahrt bleiben.2
Die Beratung mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe erfordert 3 :
► das Schaffen einer vertrauensvollen Beziehung, die verändertes Denken unterstützt,
► Anerkennung und Förderung der Problemlösungsfähigkeit der Ratsuchenden,
► Etablieren eines Systems der vom Problem betroffenen und / oder der an seiner Lösung beteiligten Personen,
► gemeinsames Entwickeln alternativer Deutungsmuster,
► gemeinsames Entwickeln selbst-erreichbarer Ziele / Visionen,
► gemeinsames Überprüfen und Festlegen der Rahmenbedingungen für Veränderung,
► Nutzung verfügbarer Ressourcen,
► gemeinsames Entwickeln von Handlungsstrategien ,gemeinsames Auswerten von Ergebnissen.
Die Beratung findet statt in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung und kann einmalig oder als Serie von mehreren, vorher vereinbarten Beratungsgesprächen durchgeführt werden.
In diesem Schuljahr findet die Beratung montags in der 7. Stunde als offene Beratung statt (d.h. der Ratsuchende kann spontan und ohne vorher vereinbarten Termin kommen).
Dienstags in der 8. Stunde finden vorher vereinbarte Beratungsgespräche statt. Diese werden auf Anregungen von Lehrern, Eltern oder den Schülern selbst festgelegt. Sie finden in der Regel über einen längeren Zeitraum ( 3 – 4 Termine ) in vorheriger Absprache mit den betroffenen Schülern und Schülerinnen im Streitschlichterraum statt. Eine Information an die Erziehungsberechtigten erfolgt über den Schulplaner.
Die Möglichkeit der Beratung von Erziehungsberechtigten ist ebenfalls gegeben und findet nach Vereinbarung statt.
Die hier beschriebene Form der Beratungsgespräche werden zur Zeit von Frau Scheffer-Löchte (Beratungslehrerin und SV-Verbindungslehrerin) durchgeführt.
1) vergl. http://www.learn-line.nrw.de/angebote/schulberatung/main/medio/ (Grundlagen)
3) ebenda