Richtig schreiben mit LuSt

Kurzbeschreibung

  • IndividuellesLese- und Schreibtraining in der Erprobungsstufe
  • Professionelles Diagnoseverfahren
  • Verschiedene Fördermöglichkeiten
  • Regeltraining und spielerische Übungsformen

Ziele

Im Laufe des fünften Schuljahres lassen sich im Schnitt bei bis zu 30% der Schülerinnen und Schüler Defizite im Bereich der Rechtschreibleistung feststellen, die nicht durch die im Rahmen des Deutschunterrichts vorgesehenen Rechtschreibübungen aufgefangen werden können.

Unser Ziel ist es, das Regelbewusstsein der Kinder mit Hilfe von bewährten Strategien so zu schulen, dass eventuelle Lernrückstände nach Möglichkeit bis zum Ende der Erprobungsstufe behoben werden können.

Diagnose

Ohne besondere Ankündigung wird in allen fünften Klassen im Rahmen des Deutsch-unterrichts ein standardisierter Rechtschreibtest durchgeführt. Die professionelle Auswertung des Tests erfolgt durch das LRS-Zentrum Aachen (gemeinnütziger Verein, Träger der freien Jugendhilfe). Die Erfahrungen der letzten Jahre lassen auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit des Tests schließen.

Sollte die Auswertung des Tests einen Förderbedarf ergeben, werden die Eltern per Brief benachrichtigt. Im Rahmen eines Informationsabends erhalten Eltern auf Wunsch Einblick in das Testergebnis und werden über verschiedene Fördermöglichkeiten informiert.

mögliche Fördermaßnahmen

Die Rechtschreibförderung im Anschluss an das Testverfahren setzt nach den Herbstferien ein und ist für die Dauer eines Jahres festgesetzt.

Für das Lese- und Rechtschreibtraining ist eine Wochenstunde vorgesehen, in der die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen gemeinsam unterrichtet werden. Im Mittelpunkt des Förderunterrichts steht neben der Erarbeitung von verschiedenen Rechtschreibstrategien die Stärkung des Regelbewusstseins, die durch individuelle Arbeitsaufträge und spielerische Unterrichtsformen unterstützt wird.

Die Teilnahme an LuST ist bei festgestelltem Förderbedarf obligatorisch. Schüler mit besonderem (!) Förderbedarf sollen laut Runderlass des Kultusministeriums für den Zeitraum der Förderung von der Benotung ihrer Rechtschreibleistung freigestellt werden.

Bei einer besonders ausgeprägten Rechtschreibschwäche besteht außerdem die Möglichkeit der Teilnahme an einer professionellen Förderung in Kleinstgruppen durch Fachkräfte des LRS-Zentrums in Räumlichkeiten des Gymnasiums. Diese Förderung ist kostenpflichtig; in besonderen Fällen können finanzielle Fördermöglichkeiten überprüft werden. Über die Teilnahme an diesem Programm entscheiden ausschließlich die Eltern. Kinder mit dringendem Förderbedarf müssen aber an der schulischen Förderung teilnehmen, sollten sie sich nicht bereits in einer anerkannten außerschulischen Förderung befinden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hammes (hms@gymnasium-wuerselen.de) oder Frau Krum (kru@gymnasium-wuerselen.de).